Warum es mehrere Beschwerdestellen gibt

Nicht jedes Problem mit KI ist ein Verstoß gegen die KI-Verordnung. Eine fehlende Kennzeichnung betrifft andere Regeln als ein Datenmissbrauch oder eine Geldforderung. Die richtige Stelle hängt deshalb davon ab, was konkret passiert ist.

Bundesnetzagentur: Verstöße gegen die KI-Verordnung

Die Bundesnetzagentur betreibt die zentrale deutsche KI-Beschwerdestelle. Dort können Betroffene mögliche Verstöße gegen die EU-KI-Verordnung melden. Beispiele sind verbotene KI-Praktiken oder verletzte Transparenzpflichten. Wer unsicher ist, kann die Beschwerde dort einreichen. Die Behörde prüft die Zuständigkeit und leitet den Fall nach Möglichkeit weiter.

EU AI Office: bestimmte große KI-Anbieter und Plattformen

Das EU AI Office nimmt Beschwerden nur in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich an. Dazu gehören bestimmte KI-Systeme großer Anbieter sowie KI-Systeme in sehr großen Online-Plattformen oder Suchmaschinen. Das Formular ist nicht anonym. Beschwerden können in allen EU-Amtssprachen eingereicht werden.

Datenschutzaufsicht: persönliche Daten wurden falsch verwendet

Wenn eine KI persönliche Daten ohne ausreichende Grundlage verarbeitet, ist meist eine Datenschutzbehörde zuständig. Das gilt zum Beispiel für Namen, Fotos, Stimmen oder Gesundheitsdaten. Die zuständige Behörde hängt vom Anbieter und vom Bundesland ab. Der Zuständigkeitsfinder der Bundesdatenschutzbeauftragten hilft bei der Auswahl.

Polizei: Betrug, Drohung oder finanzieller Schaden

Eine KI-Stimme fordert Geld oder ein gefälschtes Video führt zu einer Überweisung. Dann geht es nicht nur um KI-Regeln, sondern möglicherweise um eine Straftat. Einfache Fälle können über die Onlinewache gemeldet werden. Bei Gefahr oder einer laufenden Straftat gilt der Polizeinotruf 110.

Verbraucherzentrale: Probleme mit Unternehmen oder Angeboten

Die Verbraucherzentrale sammelt Beschwerden über Anbieter, Produkte und Dienstleistungen. Das passt zum Beispiel bei irreführender KI-Werbung, unklaren Verträgen oder Problemen mit einem kostenpflichtigen Dienst. Wer eine persönliche Beratung benötigt, muss dafür einen Beratungstermin vereinbaren.

Zuerst beim Anbieter melden kann sinnvoll sein

Bei einem technischen Fehler oder einer falschen Kontoeinstellung kann der Kundendienst der schnellste Weg sein. Speichern Sie die Antwort des Anbieters. Wenn der Fall nicht gelöst wird oder ein möglicher Rechtsverstoß bleibt, können die Unterlagen später einer Behörde helfen.

Belege sichern, aber nichts Gefährliches weiterverbreiten

Hilfreich sind Datum, Name des Dienstes, Internetadresse und eine kurze Beschreibung. Screenshots können den Vorgang belegen. Veröffentlichen Sie dabei keine privaten Daten. Verdächtige Dateien und Links sollten nicht erneut geöffnet oder an andere Personen weitergeleitet werden.